Haus- und Hofbegrünung Mainz-Kostheim


Grüne Oasen im Herzen des stark verdichteten Quartiers Kostheim-Mitte gestalten.
Mit dem städtischen Förderprogramm „Haus- und Hofbegrünung in Mainz-Kostheim Mitte“ werden Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützt, die das kleinräumige Klima verbessern und zur ökologischen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen beitragen. Die Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro pro Projekt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Copyright Dr. Kristin Barbey

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen, die zur kleinräumigen bioklimatischen Entlastung führen.
 
Die Förderung umfasst folgende Maßnahmen:
 
a)     Dachbegrünung - feste Begrünung von Dächern
 
b)     Fassadenbegrünung und sonstigen baulichen Anlagen - feste Begrünung von Fassaden
 
c)     Entsiegelung und Begrünung von Höfen - Gestaltung und Begrünung von gemeinschaftlich genutzten Freiflächen, Spielflächen, Gärten
 
d)     Maßnahmen der Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser von Dachflächen (Zisternen)
 
Außerdem werden Beratungsleistungen gefördert sowie durch die Umsetzung der Maßnahmen durch Fachfirmen entstehende investive Kosten. Hierzu zählen vorbereitende und begleitende Maßnahmen, wie Analysen, Entsiegelungsmaßnahmen und Abrissarbeiten.
Die Förderzuschüsse und die Anforderungen sind der Förderrichtlinie entnehmbar.
 
 

Wer ist förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Private Eigentümerinnen und -eigentümer
  • Vereine
  • Erbbauberechtigte
  • Genossenschaften
  • Eigentümergemeinschaften

Die Förderung ist sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Gebäude möglich.

 

Fördervoraussetzungen und Fördergebiet

  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das Gebäude im festgelegten Fördergebiet „Mainz-Kostheim Mitte“ befindet.
  • Darüber hinaus muss das geplante Vorhaben den Vorgaben der kommunalen Förderrichtlinie entsprechen. Eine Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung des Förderantrags erfolgen. Maßnahmen, die vorzeitig begonnen werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Antragsablauf:

  • WICHTIG:
    Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich. Als Beginn einer Maßnahme gilt der Start der Bauarbeiten.

  • Förderfähigkeit prüfen
    Anhand der Gebietsabgrenzung und der Förderrichtlinie prüfen Interessierte, ob ihr Gebäude im Fördergebiet liegt und die geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist.
  • Beratung in Anspruch nehmen
    Nach Ihrer positiven Prüfung der Förderfähigkeit nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie erhalten eine Erstberatung. Sind die geplanten Maßnahmen förderfähig, stellen wir einen Kontakt zum Planungsbüro her. 
  • Vor Ort Beratung durch Planungsbüro
    Sie erhalten eine Vor-Ort-Beratung durch ein beauftragtes Planungsbüro, das Sie bei der Erstellung einer Projektbeschreibung (Verdeutlichung in qualitativer und quantitativer Hinsicht mittels Fotos, Plänen, Skizzen) und einer Kostenschätzung unterstützt, die Sie für die Antragsstellung benötigen.
  • Förderantrag stellen
    Nach positiver, fachlicher Antragsprüfung durch das Planungsbüro, können Sie den Antrag stellen. Den Antrag erhalten Sie von uns. Diesem sind beuzulegen:
    a: eine Projektbeschreibung (Verdeutlichung in qualitativer und quantitativer Hinsicht mittels Fotos, Plänen, Skizzen), und
    b: eine qualifizierte Kostenschätzung.
    Das Antragsformular kann Digital als PDF ausgefüllt werden. Zur Schonung von Papier und Umwelt bitten wir, den unterschriebenen Antrag bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V. vorzugsweise per E-Mail (info@ksa-wiesbaden.de) einzureichen.
  • Bewilligung abwarten und anschließend Projekt umsetzen
    Mit der Umsetzung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheid (§8 Abs.2) von der Landeshauptstadt Wiesbaden begonnen werden. 
  • Realisierung der Maßnahmen
    Die Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung beendet sein.
  • Bewilligungsverfahren- Prüfung der Unterlagen 
    Spätestens drei Monate nach Fertigstellung sind die Zahlungsbelege sowie der Verwendungsnachweis bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V. einzureichen. Dem Verwendungsnachweis sind Rechnungen und Fotos, die den Zustand vor und nach den Arbeiten aussagekräftig dokumentieren, beizufügen. Die Überprüfung der abgeschlossenen Maßnahmen übernimmt das beauftrage Planungsbüro.
  • Auszahlung der Zuwendung
    Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung der bewilligten Förderung in Höhe von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 20.000 Euro je Projekt).

 

Links & Downloads

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Kommunale Förderrichtlinie (PDF, 59,58 kB)

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Abgrenzung Fördergebiet (PDF, 1,64 MB)

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Flyer: Mehr Grün zu Hause: Jetzt Förderung beantragen (PDF, 5,76 MB)

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Broschüre "Leben im blühenden Vorgarten" (PDF, 7,88 MB)

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Flyer "Ein Garten für Schmetterlinge" (PDF, 2,85 MB)

 

 

 

 

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