ESWE CO2-Reduzierung

Eine nachhaltige Energieeinsparung führt zu einer Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Hier setzt das Förderprogramm an und schafft einen zusätzlichen finanziellen Anreiz um den Energiebedarf im Gebäudebestand zu verringen.

Die Klimaschutzagentur Wiesbaden betreut das Förderprogramm im Auftrag des Innovations- und Klimaschutzfonds der ESWE Versorgungs AG.

Fördergegenstand

Im Programm können zwei Fördervarianten gewählt werden:

  • Durchführung von min. 2 Hauptmaßnahmen (Nr. 1-5, Anlage 1 der Förderrichtlinie) zu min. 75 % bezogen auf die Bestandsflächen. Weitere beliebig viele Hauptmaßnahmen und zusätzliche Maßnahmen sind förderfähig (Nr. 6-19, Anlage 1)
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 oder besser in Anlehnung an die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) und Umsetzung min. einer Hauptmaßnahme. Wenn bereits ein Antrag für ein KfW-Effizienzhaus gestellt wurde, muss bei einem neuen Antrag eine bessere Effizienzhausstufe erreicht werden.
Die Förderzuschüsse und die Anforderungen an die Bauteile sind dem Antragsformular und den Förderrichtlinien entnehmbar.
 

Wer ist förderberechtigt?

  • Private Eigentümer*in und Unternehmen
  • Der Antragsteller muss Energiekunde der ESWE Versorgungs AG sein (Bezug von Strom und Heizgas/Fernwärme).

Fördervoraussetzungen:

  • Es darf nicht mehr als 50 % des Gebäudes neu errichtet werden. Es werden nur Sanierungsmaßnahmen im Bestand gefördert
  • Gebäude deren Errichtung bis 31.12.1994 erfolgte
  • Gebäude bis max. 9 Wohneinheiten
  • Verbesserungen an Wohn- und Geschäftsgebäuden in Wiesbaden und Umgebung, die zu mehr als 50 % ständig zu Wohnzwecken genutzt werden
  • Es gelten immer die Anforderungen der gültigen Förderrichtlinie

Antragsablauf:

  • WICHTIG: Der vollständig ausgefüllte Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Klimaschutzagentur gestellt werden. Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich. Als Beginn einer Maßnahme gilt der Start der Bauarbeiten.
  • Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Spätestens 24 Monate nach Erteilung der Eingangsbestätigung sind die Umsetzungsnachweise (u.a. Rechnungen) bei der Klimaschutzagentur einzureichen.
  • Aufgrund der hohen Fördernachfrage kann die Auszahlung des Förderbetrags nach Einreichung der Verwendungsnachweise 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie von zusätzlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen.

Ein Programm von:

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