ESWE Denkmalgeschütze Gebäude

Die ESWE Versorgungs AG hat für seine Kunden einen Innovations- und Klimaschutzfond mit dem Ziel eingerichtet, Ressourcen zu schonen und den Klimaschutz zu fördern.

Das Förderprogramm bietet eine Unterstützung bei der energetischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden an, da steigende Energiepreise und Kostensteigerungen für die Durchführung von Maßnahmen, es schwierig gestalten können, denkmalgeschützte Bausubstanz nach den aktuellen Anforderungen zu sanieren.

Die Klimaschutzagentur Wiesbaden unterstützt den Innovations- und Klimaschutzfond der ESWE Versorgungs AG im Rahmen der Prüfung der Förderanträge und der Umsetzung der geförderten Maßnahmen.

Fördergegenstand

Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Hierzu gehört u. a. (vgl. Förderrichtlinie) die Dämmung der Außenwände, Kellerdecke und des untersten Geschossbodens, Dämmung des Daches und der obersten Geschossdecke, die Erneuerung von Fenstern, Sanierung der Heizungsanlage, die Wärmebrückenberechnung und Minimierung und der Einbau einer kontrollierten Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung,

Die Förderung ist abhängig von der Menge der eingesparten Endenergie:

  • Bei einer Einsparung von 30 % der Endenergie beträgt der Mindestfördersatz 12 % der anrechenbaren Investitionskosten. Wenn sich das zu erzielende Einsparpotential auf größer oder gleich 60 % beläuft, kann der Fördersatz auf bis zu 24 % ansteigen.
  • Die Gesamtförderhöhe ist auf 500 € pro 1.000 kWh/a einsparte Endenergie begrenz
  • Planung und Baubegleitung sind bis zu 50 % förderfähig, max. 3.000 € pro Gebäude

Wer ist förderberechtigt?

Der Antragsteller*in muss Energiekunde der ESWE Versorgungs AG sein (Bezug von Strom, Heizgas oder Fernwärme). Es besteht die Möglichkeit zu Wechseln.

Fördervoraussetzungen:

  • Das Objekt muss in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Wiesbaden als Baudenkmal eingetragen sein oder als vorläufig eingetragen gelten.
  • Die Umgestaltung ist mit der Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden abzustimmen. Eine Erlaubnis für Veränderungen an dem Baudenkmal muss vorliegen.
  • Das Programm gilt nur für Gebäude in Wiesbaden und der näheren Umgebung.
  • Eine Mindesteinsparung von 30 % der Endenergie und eine weitestgehende Dämmung der Außenwände ist zu erreichen. Eine Kombination von Innendämmung und Außendämmung ist möglich oder eine Erneuerung der Fenster mit Wärmeschutzglas. 
  • Es gelten immer die Anforderungen der gültigen Förderrichtlinie.

Antragsablauf:

  • WICHTIG: Vor Maßnahmenbeginn ist der Förderantrag an den Innovations- und Klimaschutzfond zu richten. Der Beirat tagt 4-mal pro Jahr und befindet über den Antrag.
  • Nach einer positiven Beurteilung durch den Sachverständigenbeirat ergeht ein Förderbescheid an den Antragsteller. Erst nach Eingang des positiven Förderbescheids kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
  • Nach Abschluss der Maßnahmen ist deren Ausführung durch den Architekten oder Energieberater zu bescheinigen und mit den Rechnungskopien, sowie den Abnahmeprotokollen du Fachunternehmererklärungen als Nachweis einzureichen.
  • Die Klimaschutzagentur übernimmt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen sowie die Prüfung der Umsetzung der beantragten Maßnahmen.
  • Der bewilligte Förderbescheid wird nach Vorlage aller Nachweise und Rechnungskopien durch ESWE Versorgung AG an den Antragsteller ausgezahlt.

Ein Programm von:

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