ESWE Solar-Speicherbatterie

Die ESWE Versorgungs AG hat für seine Kunden einen Innovations- und Klimaschutzfond mit dem Ziel eingerichtet, Ressourcen zu schonen und den Klimaschutz zu fördern.

Ziel des Förderprogramm ist es, zusätzliche Stromspeicherkapazitäten zu errichten und die Rentabilität von neuen PV-Anlagen mit Batteriespeicher zur Eigenversorgung zu steigern.

Die Klimaschutzagentur Wiesbaden betreut im Auftrag des Innovations- und Klimaschutzfonds der ESWE Versorgungs AG das Förderprogramm.

Fördergegenstand

Gefördert wird die Investition in einen neu festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Die Erweiterung eines bestehenden Batteriespeichers ist nicht förderfähig.

Fördersätze:

Bis 3,0 kWh = 500 Euro
bis 6,0 kWh = 750 Euro
> 6,0 kWh = 1.000 Euro

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind private Eigentümer*in, Wohneigentümergemeinschaften, Unternehmen, Mieter*in mit Zustimmungserklärung des Eigentümers und Vereine

Der Antragsteller muss Energiekunde der ESWE Versorgungs AG sein (Bezug von Strom und Heizgas/Fernwärme).

Fördervoraussetzungen:

  • Das Programm gilt nur für Gebäude in Wiesbaden und der näheren Umgebung.
  • Pro Speicherbatterie und Objekt erfolgt einmalig eine Förderung.
  • Eine Förderung erfolgt nur bei fachgerechter Installation, wenn bei den Komponenten und der Ausführung die gültigen Normen, Richtlinien und Zulassungen eingehalten werden.
  • Die baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
  • Die Maßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden.
  • Förderfähig sind nur kommerziell verfügbare, erprobte Batteriespeichersysteme.
  • Der Netzbetreiber muss seine Zustimmung zum Netzanschluss erteilt haben.
  • Die geförderte Anlage muss min. zehn Jahren zweckentsprechend betrieben werden.
  • Es gelten immer die Anforderungen der gültigen Förderrichtlinie.

Antragsablauf:

  • WICHTIG: Der vollständig ausgefüllte Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Klimaschutzagentur gestellt werden. Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich. Als Beginn einer Maßnahme gilt der Start der Bauarbeiten.
  • Nach Eingang der Antragsunterlagen kann mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Spätestens 12 Monate nach der Mitteilung über die Förderhöhe sind die Rechnungen/Nachweise bei der Klimaschutzagentur einzureichen.
  • Eine anteilige Rückforderung kann erfolgen, wenn der Antragsteller seine Energielieferverträge mit ESWE Versorgung innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung der Fördermittel kündigt.
  • Aufgrund der hohen Fördernachfrage kann die Auszahlung des Förderbetrags nach Einreichung der Verwendungsnachweise 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie von zusätzlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen.

Ein Programm von:

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