Haus- und Hofbegrünung Mainz-Kostheim


Grüne Oasen im Herzen des stark verdichteten Quartiers Kostheim-Mitte gestalten.
Mit dem städtischen Förderprogramm „Haus- und Hofbegrünung in Mainz-Kostheim Mitte“ werden Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützt, die das kleinräumige Klima verbessern und zur ökologischen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen beitragen. Die Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro pro Projekt.

Bildnachweis: Foto Umweltamt: Sebastian Grote

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zur Begrünung und zur Verbesserung des Mikroklimas, insbesondere:

  • Dach- und Fassadenbegrünungen
  • Entsiegelung von Flächen zur besseren Versickerung von Niederschlagswasser
  • Einbau von Zisternen zur Sammlung und Nutzung von Regenwasser
  • Begrünung von Innenhöfen
  • Gestaltung und Begrünung von gemeinschaftlich genutzten Freiflächen, Spielflächen und Gärten
  • Vorbereitende und begleitende Maßnahmen wie Analysen, Entsiegelungsarbeiten oder erforderliche Abrissmaßnahmen
Die Förderzuschüsse und die Anforderungen sind dem Antragsformular und der Förderrichtlinie entnehmbar.
 

Wer ist förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Private Eigentümerinnen und -eigentümer
  • Vereine
  • Erbbauberechtigte
  • Genossenschaften
  • Eigentümergemeinschaften

Die Förderung ist sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Gebäude möglich.

 

Fördervoraussetzungen und Fördergebiet

  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das Gebäude im festgelegten Fördergebiet „Mainz-Kostheim Mitte“ befindet.
  • Darüber hinaus muss das geplante Vorhaben den Vorgaben der kommunalen Förderrichtlinie entsprechen. Eine Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung des Förderantrags erfolgen. Maßnahmen, die vorzeitig begonnen werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Antragsablauf:

  • WICHTIG:
    Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich. Als Beginn einer Maßnahme gilt der Start der Bauarbeiten.

  • Förderfähigkeit prüfen
    Anhand der Gebietsabgrenzung und der Förderrichtlinie prüfen Interessierte, ob ihr Gebäude im Fördergebiet liegt und die geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist.
  • Beratung in Anspruch nehmen
    Bei positiver Ersteinschätzung nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie erhalten eine Erstberatung sowie Informationen zur Vor-Ort-Beratung durch ein beauftragtes Planungsbüro.
  • Förderantrag stellen
    Dem Antrag sind eine Projektskizze und eine Kostenschätzung beizufügen. Das beauftragte Planungsbüro unterstützt bei der Erstellung der Unterlagen. Zur Schonung von Papier und Umwelt bitten wir, den Antrag bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V. vorzugsweise per E-Mail einzureichen.
  • Bewilligung abwarten und Projekt umsetzen
    Mit der Umsetzung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
  • Nachweise einreichen und Förderung erhalten
    Die Arbeiten zur Realisierung der Maßnahme müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung beendet sein. Spätestens drei Monate nach Fertigstellung sind die Zahlungsbelege sowie der Verwendungsnachweis bei der Klimaschutzagentur Wiesbandn e.V. einzureichen. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung der bewilligten Förderung in Höhe von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 20.000 Euro je Projekt).

 

Links & Downloads

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Förderantrag Haus- und Hofbegrünung Mainz-Kostheim Mitte

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Kommunale Förderrichtlinie (PDF, 59,58 kB)

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Abgrenzung Fördergebiet (PDF, 1,64 MB)

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Flyer: Mehr Grün zu Hause: Jetzt Förderung beantragen (PDF, 5,76 MB)

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Broschüre "Leben im blühenden Vorgarten" (PDF, 7,88 MB)

Förderrichtline Energieeffizient Sanieren Flyer "Ein Garten für Schmetterlinge" (PDF, 2,85 MB)

 

 

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