Mehr Grün zu Hause
Haus- und Hofbegrünung Mainz-Kostheim
Grüne Oasen im Herzen des stark verdichteten Quartiers Kostheim-Mitte gestalten.
Mit dem städtischen Förderprogramm „Haus- und Hofbegrünung in Mainz-Kostheim Mitte“ werden Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützt, die das kleinräumige Klima verbessern und zur ökologischen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen beitragen. Die Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro pro Projekt.

Copyright Dr. Kristin Barbey
Zweck der Förderung
Mit der Förderung von Maßnahmen zur Hof- und Gebäudebegrünung und zur Entsiegelung von Flächen und anschließender Begrünung möchte die Landeshauptstadt Wiesbaden im besonders hitzebelasteten Quartier Kostheim-Mitte die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, ihre Grundstücke nachhaltig und klimaangepasst umzugestalten.
| a) | Dachbegrünung - feste Begrünung von Dächern |
| b) | Fassadenbegrünung und sonstigen baulichen Anlagen - feste Begrünung von Fassaden |
| c) | Entsiegelung und Begrünung von Höfen - Gestaltung und Begrünung von gemeinschaftlich genutzten Freiflächen, Spielflächen, Gärten |
| d) | Maßnahmen der Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser von Dachflächen (Zisternen) |
Wer ist förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Private Eigentümerinnen und -Eigentümer
- Vereine
- Erbbauberechtigte
- Genossenschaften
- Eigentümergemeinschaften
Die Förderung ist sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Gebäude möglich.
Fördervoraussetzungen und Fördergebiet
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das Gebäude im festgelegten Fördergebiet „Mainz-Kostheim Mitte“ befindet.
- Verbesserung der mikroklimatischen Situation vor Ort sowie die Ausrichtung auf die Erholungsbedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner der zugehörigen Gebäude.
- Die Freiflächen müssen von allen zugehörigen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden können. Hierzu kann eine Zusammenlegung mehrerer Innenhöfe sinnvoll sein.
- Darüber hinaus muss das geplante Vorhaben den Vorgaben der kommunalen Förderrichtlinie entsprechen.
- Eine Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung des Förderantrags erfolgen. Maßnahmen, die vorzeitig begonnen werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Es dürfen keine anderweitigen Förderungen in Anspruch genommen werden, eine Kumulation von Förderungen ist ausgeschlossen.
- Die Maßnahmen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzustimmen, z.B. der unteren Denkmalschutzbehörde bei denkmalgeschützten Gebäuden.
- Nicht förderfähig sind z.B. Maßnahmen an Neubauten bis zu fünf Jahren nach ihrer Fertigstellung und Erstanlage von Außenanlagen mehr siehe §5, Absatz 4
Höhe der Förderungen
Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die oben genannten förderfähigen Maßnahmen und Kosten (maximal 20.000 Euro je Grundstück).
Antragsablauf:
- WICHTIG:
Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich. Als Beginn einer Maßnahme gilt der Start der Bauarbeiten. - Förderfähigkeit prüfen
Anhand der Gebietsabgrenzung und der Förderrichtlinie prüfen Interessierte, ob ihr Gebäude im Fördergebiet liegt und die geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist. - Erst- Beratung in Anspruch nehmen
Nach Ihrer positiven Prüfung der Förderfähigkeit nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie erhalten eine kostenlose Erstberatung durch uns. Sind Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig, stellen wir Ihnen die Kontaktdaten des Planungsbüros zur Verfügung. - Vor-Ort-Beratung durch Planungsbüro
Sie erhalten eine Vor-Ort-Beratung durch ein beauftragtes Planungsbüro, das Sie bei der Erstellung einer Projektbeschreibung (Verdeutlichung in qualitativer und quantitativer Hinsicht mittels Fotos, Plänen, Skizzen) und einer Kostenschätzung unterstützt, die Sie für die Antragsstellung benötigen. - Förderantrag stellen
Nach positiver, fachlicher Antragsprüfung durch das Planungsbüro können Sie den Antrag stellen. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir senden Ihnen dann das Antragsformular zu. Dem Antrag sind beizulegen:
a: eine Projektbeschreibung (Verdeutlichung in qualitativer und quantitativer Hinsicht mittels Fotos, Plänen, Skizzen), und
b: eine qualifizierte Kostenschätzung. Diese ist die Basis für die Reservierung der Fördersumme.
Das Antragsformular kann digital als PDF ausgefüllt werden. Zur Schonung von Papier und Umwelt bitten wir, den unterschriebenen Antrag bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V. vorzugsweise per E-Mail (info@ksa-wiesbaden.de) einzureichen. - Bewilligung abwarten und anschließend Projekt umsetzen
Sie erhalten nach Antragsstellung einen postalischen Zuwendungsbescheid (§8 Abs.2) von der Landeshauptstadt Wiesbaden. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden. - Realisierung der Maßnahmen
Die Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung beendet sein.
- Vor-Ort-Termin mit Planungsbüro zur Abnahme der Maßnahmen
Die Überprüfung der abgeschlossenen Maßnahmen übernimmt das beauftragte Planungsbüro.
Wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind, nehmen Sie bitte mit dem Planungsbüro Kontakt auf, damit dieses die Umsetzung gemäß der Antragstellung (Projektbeschreibung/-skizze, Kostenschätzung) überprüfen kann und es final im Abnahmeprotokoll = Verwendungsnachweis (Bestätigung der Umsetzung gemäß Projektbeschreibung, Fotos, die den Zustand vor und nach den Arbeiten aussagekräftig dokumentieren etc.) bestätigt. - Einreichung der Unterlagen
Spätestens drei Monate nach der Fertigstellung und der Überprüfung durch das Planungsbüro sind die Rechnungen sowie das Abnahmeprotokoll des Planungsbüros bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V. bevorzugt per E-Mail einzureichen. - Auszahlung der Zuwendung
Nach finaler Prüfung durch die Klimaschutzagentur Wiesbaden erhalten Sie einen postalischen „Bescheid über die finale Höhe der Zuwendung“ durch die Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung in Höhe von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 20.000 Euro je Projekt) erfolgt gemäß diesem Bescheid auf das im Antrag angegebene Konto.
Links & Downloads
Kommunale Förderrichtlinie (PDF, 59,58 kB)
Abgrenzung Fördergebiet (PDF, 1,64 MB)
Flyer: Mehr Grün zu Hause: Jetzt Förderung beantragen (PDF, 5,76 MB)
Broschüre "Leben im blühenden Vorgarten" (PDF, 7,88 MB)
Flyer "Ein Garten für Schmetterlinge" (PDF, 2,85 MB)
- Förderprogramm: Mehr Grün zu Hause | Landeshauptstadt WiesbadenFörderprogramm: Mehr Grün zu Hause | Landeshauptstadt Wiesbaden
- Dachbegruenung | Landeshauptstadt Wiesbaden
- Pressemeldung: Mehr Grün zu Hause: Förderprogramm zur Haus- und Hofbegrünung in Kostheim-Mitte | Landeshauptstadt Wiesbaden


