Solaranlagen - LH Wiesbaden

Die Landeshauptstadt Wiesbaden gewährt Zuschüsse für Solarstromanlagen, Batteriespeicher und notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bereich des netzseitigen Anschlusses.

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden und Fassaden sowie zusätzliche Komponenten in Verbindung mit neuen Anlagen.

Zuschuss nach PV-Leistung:
bis 3,0 kWp = 300 €
bis 6,0 kWp = 400 €
> 6,0 kWp = 500 €

Hinweis zu Stecker-Solargeräten ("Balkonkraftwerke"): In Wiesbaden können Sie auf Antrag eine pauschale Förderung in Höhe von 300 Euro erhlaten. Bitte beachten Sie zu den Anforderungen bitte unbedingt unser Factsheet.

Batteriespeicher:
bis 3,0 kWh = 300 €
bis 6,0 kWh = 400 €
> 6,0 kWh = 500 €

Zählerplatzumbau (wenn erforderlich): 250 €
Anlagenüberwachung und Einspeisemanagement: 100 €

Wer ist förderberechtigt?

Eigentümer*in und Mieter*in mit Einverständnis des Eigentümers.

Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Wiesbaden, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim.
  • Pro Objekt ist jeweils nur eine Förderung möglich.
  • Es gelten die Anforderungen der Förderrichtline.

Antragsablauf:

  • WICHTIG: Der Antrag muss vor der Beauftragung des Vorhabens bei der Klimaschutzagentur schriftlich eingereicht werden. Bereits beauftragte Vorhaben sind nicht förderfähig.
  • Sie können den Ablauf beschleunigen indem Sie uns Ihren Antrag und Angebote vorab per E-Mail zukommen lassen. Daraufhin erhalten Sie von uns eine vorgezogene Eingangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Bestätigung können Sie Ihren Auftrag vergeben und Ihre Bestellung auslösen.
  • Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann mit der Beauftragung der Maßnahme begonnen werden. Nach 9 Monaten ist die Maßnahme abzuschließen und innerhalb von weiteren 3 Monaten sind die Rechnungen über die Maßnahme vorzulegen.
  • Die Förderzusage und die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt nach Durchführung des Vorhabens unter Vorlage der Rechnung, des Inbetriebssetzungsprotokolls mit dem Netzbetreiber und eines Verwendungsnachweises.
  • Im Verwendungsnachweis bestätigt der beauftragte Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung des Vorhabens.
  • Aufgrund der hohen Fördernachfrage kann die Auszahlung des Förderbetrags nach Einreichung der Verwendungsnachweise 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie von zusätzlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen.

Ein Programm von:

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