Solaranlagen

Wiesbaden gewährt Zuschüsse für Solarstromanlagen, Batteriespeicher und notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bereich des netzseitigen Anschlusses.

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden und Fassaden sowie zusätzliche Komponenten in Verbindung mit neuen Anlagen.

Zuschuss nach PV-Leistung:
bis 3,0 kWp = 300 €
bis 6,0 kWp = 400 €
> 6,0 kWp = 500 €

Batteriespeicher:
bis 3,0 kWh = 300 €
bis 6,0 kWh = 400 €
> 6,0 kWh = 500 €

Zählerplatzumbau (wenn erforderlich): 250 €
Anlagenüberwachung und Einspeisemanagement: 100 €

Wer ist förderberechtigt?

Eigentümer*in und Mieter*in mit Einverständnis des Eigentümers.

Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Wiesbaden, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim.
  • Pro Objekt ist jeweils nur eine Förderung möglich.
  • Es gelten die Anforderungen der Förderrichtline.

Antragsablauf:

  • WICHTIG: Der Antrag muss vor der Beauftragung des Vorhabens bei der Klimaschutzagentur schriftlich eingereicht werden. Bereits beauftragte Vorhaben sind nicht förderfähig.
  • Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann mit der Beauftragung der Maßnahme begonnen werden. Nach 9 Monaten ist die Maßnahme abzuschließen und innerhalb von weiteren 3 Monaten sind die Rechnungen über die Maßnahme vorzulegen.
  • Die Förderzusage und die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt nach Durchführung des Vorhabens unter Vorlage der Rechnung, des Inbetriebssetzungsprotokolls mit dem Netzbetreiber und eines Verwendungsnachweises.
  • Im Verwendungsnachweis bestätigt der beauftragte Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung des Vorhabens.

Ein Programm von:

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